Öffnungszeiten
Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
In dringenden Fällen und nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung besteht die Möglichkeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch außerhalb des Parteienverkehrs.